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Für das Ansuchen eines waffenrechtlichen Dokuments wie z.B. eine Waffenbesitzkarte müssen Sie nachweisen, dass Sie zum sachgemäßen Umgang mit einer Waffe befugt sind - den sogenannten "Waffenführerschein".
Lernen Sie bei mir, entsprechend § 5 der 2. Waffengesetz-Durchfürhungsverordnung (WaffV)
- den sachgemäßen Umgang mit Faustfeuerwaffen
- die gesetzlichen Grundlagen
- Sicherheit
- Handhabung
- Praktische Schießübungen
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